Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete Bedeutung

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Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete Logo #42343Gesetzliches Mieterhöhungsverlangen. Voraussetzungen: Die Miete muss vor dem Erhöhungszeitpunkt 15 Monate unverändert gewesen sein, die letzte Mieterhöhung liegt mindestens 1 Jahr zurück, die ortsübliche Vergleichsmiete ( Mietspiegel) darf nicht überschritten werden und die Miete darf innerhalb von 3 Jahren n...
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